Zum Thema „Weiterführende Schule“ werden in Rommerskirchen die Eltern nach den Sommerferien befragt
Der Ausschuss für Erziehung, Bildung, Freizeit, Sport und Soziales beauftragte jetzt die Verwaltung, die vorbereitete unverbindliche Elternbefragen nach den Sommerferien durchzuführen und weitere Abstimmungen mit der Bezirksregierung vorzunehmen.
Seit Jahren wird der Wunsch nach einer weiterführenden Schule in Rommerskirchen an die Politik und die Verwaltung herangetragen. Dieses Vorhaben scheiterte bislang immer an der Größe der Gemeinde und der damit einhergehenden Anzahl der Schülerinnen und Schülern (SuS), die die Grundschule Richtung weiterführende Schule verlassen.
Doch Rommerskirchen wächst. Die Einwohnerzahl wächst, die 14.000-Marke ist überschritten. Weitere Baugebiete wie die Giller Höfe werden entstehen und den Wohnort Rommerskirchen auch für junge Familien noch interessanter machen. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch die Schülerzahlen steigen werden.
Grund genug für Bürgermeister Dr. Martin Mertens, der auch zuständiger Dezernent für den Bereich Bildung ist, gemeinsam mit der Leiterin des Familienbüros, Monika Lange, eine entsprechende Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung im Februar in Anspruch zu nehmen.
Hier wurden die aktuellen Zahlen sowie die geplanten und bevorstehenden Baugebiete erläutert. Ohne entsprechende Zuzüge sieht die Bezirksregierung bei den aktuellen Zahlen auch keine Möglichkeit, eine weiterführende Schule in der Gemeinde Rommerskirchen zu errichten.
Aber auch die Wahl der Schulform durch die Eltern ist von Bedeutung. Daher ist die geplante unverbindliche Elternbefragung mit der Bezirksregierung abgesprochen.
Diese soll nun nach dem Beschluss des Bildungsausschlusses nach den Sommerferien durchgeführt werden.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Durch die Ergebnisse der Befragung erhoffen wir uns Erkenntnisse, ob Eltern in Rommerskirchen grundsätzlich Interesse an einer weiterführenden Schule in der Gemeinde haben und welche Schulform sie bevorzugen.“
Die nächsten Schritte nach der Befragung beschreibt Monika Lange so: „Sofern sich aus der Befragung das Bedürfnis für eine bestimmte Schulform ergibt, werden sich Verwaltung und Politik mit einer Vielzahl von Sachfragen wie Zeitpunkt der Errichtung einer weiterführenden Schule, der Schulform und des Standortes beschäftigen. Danach erfolgt eine förmliche Elternbefragung, die gesetzlich vor einer endgültigen Entscheidung vorgeschrieben ist. Der weitere Prozess wird in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung durchgeführt.“
Zum Hintergrund
Für die Errichtung einer Gesamtschule werden mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang mit jeweils 25 Schülerinnen und Schüler, also insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler benötigt.
Für die Errichtung eines Gymnasiums beträgt die gesetzliche Mindestgröße drei Parallelklassen pro Jahrgang mit je 28 Schülerinnen und Schülern, also insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang.
Für die Errichtung einer Realschule beträgt die gesetzliche Mindestgröße zwei Parallelklassen pro Jahrgang mit je 28 Schülerinnen und Schülern, also insgesamt 56 pro Jahrgang.