Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Weitere Informationen zur Bundestagswahl

18.02.2025 | Pressemitteilung

Wenige Tage vor der am kommenden Sonntag stattfindenden Bundestagswahl informiert das Wahlamt der Gemeinde noch einmal zum Thema „Rücksendung und Abgabe der Briefwahlunterlagen“.

Wer die Briefwahlunterlagen mit der Post zurücksenden möchte, sollte dies sobald wie möglich machen. Laut der Bundeswahlleiterin stellt die Deutsche Post zwar sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20.2.2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen. Dennoch gilt die Empfehlung, je früher desto so besser.
Wer ganz sichergehen will, kann den Wahlbrief auch persönlich am Rathaus, Bahnstraße 51, in den dortigen Rathausbriefkasten einwerfen. Der Briefkasten wird am Wahlsonntag letztmalig mit der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr geleert.

Das Wahlamt ist zudem am 23.2.2025 auch ganztägig geöffnet. Auch dort kann man seinen Wahlbrief abgeben.

Immer wieder erreichen das Wahlamt auch die Frage, welcher Schreibstift eigentlich in der Wahlkabine genutzt werden soll. Dazu heißt es in der Bundeswahlordnung im § 50 (2): „In den Wahlkabinen soll ein Schreibstift bereitliegen.“
Dem trägt das Wahlamt Rechnung, indem in jeder Wahlkabine ein entsprechender Schreibstift bereitgestellt wird.
Weiterhin weist die Bundeswahlleiterin auch darauf hin, dass nichts gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa eines Kugelschreibers spricht.