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Turnhallen öffnen ab dem 15. Juni unter bestimmten Regelungen

 

Nachdem die Turnhallen coronabedingt geschlossen werden mussten, werden diese ab dem 15. Juni wieder für den Schul- und Vereinssport geöffnet. Dabei sind jedoch einige Regelungen zu beachten.

So ist die Nutzung der Turnhalle unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung der Turnhallenordnung und des Hygienekonzeptes des Nutzers erlaubt.

Die Teilnehmer der Übungs- und Trainingsstunde sind namentlich in einer Liste zu erfassen, um mögliche Infektionsketten verfolgen zu können.

Es sind nur kontaktfreie Sportarten zulässig. Vor Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren.

In der Halle ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern in jeder Richtung zum nächsten Kursteilnehmer erforderlich.

Die Dusch-, Wasch- und Umkleideräume sind gesperrt.

Zahlreiche Vereine haben Ihre Konzepte der Gemeinde bereits vorgelegt.

Die Gemeinde wünscht allen Sportlerinnen und Sportlern viel Spaß bei der Wiederaufnahme ihrer sportlichen Aktivitäten. Bei Rückfragen können sich die Sportlerinnen und Sportler an das Sportamt der Gemeinde Rommerskirchen unter 02183/800-35 wenden.