Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Stellungnahme zur öffentlichen Verlautbarung des Rhein-Kreises Neuss zum Windanlagen im Butzheimer Bruch

17.01.2025 | Pressemitteilung

Auffällig ist zunächst, dass die Gemeinde Rommerskirchen im Gegensatz zur CDU von den „neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, die der Rhein-Kreises Neuss gewonnen hat und öffentlich verkündet hat, bislang nicht informiert wurde.
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hatte am 2.11.2023 einstimmig einen Flächennutzungsplan beschlossen, der unter anderem Windkraftflächen im Butzheimer Bruch vorsah. Die Bezirksregierung genehmigte diesen jedoch Anfang 2024 nicht. Begründung war, dass die untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss Nutzungskonflikte mit der Feldhamsterpopulation sah. Die Gemeinde klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – jedoch sieht sie sich nun mit den Windkraftausweisungen der Bezirksregierung konfrontiert, die erheblich mehr Flächen vorsehen, als die Gemeinde selbst. „Hätte der Rhein-Kreis Neuss den nun kommunizierten möglichen Sinneswandel deutlich früher vollzogen, sähen wir uns nun
nicht mit den massiven Ausbauplänen der Windenergie durch die Bezirksregierung konfrontiert. Das ist insofern pikant, als dass Landrat Petrauschke, dessen Behörde die Feldhamster als Begründung der Versagung anführte, zugleich Vorsitzender des Regionalrats ist, der die Flächen schwerpunktmäßig in Rommerskirchen ausweisen möchte. Bei der Klage gegen das Land dürfte der Sinneswandel des Landrats jedoch Relevanz besitzen“ so Verwaltungsrechtler Andreas Berstermann, der als Anwalt die Gemeinde vertritt.