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Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Gebühren bleiben auch 2023 konstant –
lediglich Grundsteuer B soll geringfügig
steigen

Rommerskirchen, den 04.11.2022

Die Gebührenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger soll in Rommerskirchen auch im Jahr 2023 nicht steigen. Darauf hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rommerskirchen am Donnerstagabend in öffentlicher Sitzung geeinigt. Angehoben werden soll lediglich die Grundsteuer B für private Grundstücke, und zwar von bislang 465 auf dann 493 Punkte. Dies entspricht mit Blick auf ein Ein-Familien- Wohnhaus einem Anstieg der Steuer um durchschnittlich 29,28 Euro im Jahr – also 2,44 Euro im Monat. Eine entsprechende Empfehlung an den am 17. November tagenden Gemeinderat beschloss jetzt der Haupt- und Finanzausschuss mit 11:1 Stimmen. Nur durch eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf mindestens das Niveau des vom Land vorgegebenen fiktiven Hebesatzes, derzeit 493 Prozentpunkte, können nämlich finanzielle Nachteile bei der Verteilung der Landeszuweisungen für die Gemeinde vermieden werden, die sich aus der Handhabung des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch das Land NRW ergeben würden. Für den Haushaltsausgleich nötige Schlüsselzuweisungen aus Düsseldorf flössen nämlich nur dann, wenn die Gemeinde zuvor das Ihre getan und auf den fiktiven Hebesatz angepasst hätte.
Dass die Grundsteuer B aufgrund dieser Systematik nach sechs Jahren erstmals wieder angepasst werden müsse, hatte Kämmerin Susanne Garding-Maak bereits vor gut einem Jahr anlässlich des damaligen Haushalts 2022 deutlich gemacht.
Jenseits dieser geringfügigen Erhöhung um durchschnittlich unter 30 Euro im Jahr, so war sich der Ausschuss fraktionsübergreifend einig, sollten die gleichfalls zuletzt 2016 erhöhten Gebühren für Abwasser, Abfallentsorgung und die Unterhaltung der Friedhöfe konstant bleiben, um in Zeiten von Inflation und hohen Energiekosten die weiteren Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinde so gering wie möglich zu halten.
Den mit Spannung erwarteten Haushalts-entwurf für das Jahr 2023, aus dem die geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie die Investitionen für das kommende Jahr hervorgehen, wird Kämmerin Susanne Garding-Maak in der Ratssitzung am 17. November 2022 öffentlich präsentieren. Die Ratsmit-glieder haben dann bis zum 2. Februar 2023 Zeit, den Entwurf zu beraten und Änderungsvorschläge einzubringen, ehe der finale Haushaltsbeschluss gefasst wird.