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Stärkungspakt NRW“: Anträge können bis 15. Mai gestellt werden

24.04.2023 | Pressemitteilung

Rommerskirchen
Aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stehen der Gemeinde Rommerskirchen insgesamt 30.807 Euro zur Verfügung.  Mit diesem Geld soll ein Ausgleich für die 2023 krisenbedingt anfallenden Mehrausgaben aufgrund steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastruktur geschaffen werden. 

Adressaten dieser Richtlinie des Landes NRW sind Vereine und Organisationen, die bei den Kommunen Anträge auf Unterstützung stellen können.

Ab sofort können sie bis zum 15. Mai Anträge bei der Gemeinde einreichen.
Das entsprechende Antragsformular steht hier auf der Homepage der Gemeinde zum Herunterladen zur Verfügung.

Gegenstand der Unterstützung sind insbesondere:

  • Zusätzliche bzw. gestiegene Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen wie beispielsweise Miet- und Mietnebenkosten oder Strom- und Heizkosten,
  • Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte,
  • Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien für Sozial- und Schuldnerberatungen,
  • zusätzliche/gestiegene Sachausgaben, die für den Betrieb und/oder die Durchführung einzelner Angebote/Maßnahmen benötigt werden wie zum Beispiel den Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur,
  • gegebenenfalls Personalkosten, sofern das Personal unmittelbar zur Erbringung der oben genannten Unterstützungsleistungen eingesetzt wird.

 

INFO In der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW sind alle Rahmenbedingungen rund um das Unterstützungsprogramm geregelt. Dabei handelt es sich um einen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023. Weitere Informationen, zum Beispiel welche Einrichtungen für welche Ausgaben unterstützt werden können, Informationen über Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms und Termine und Stichtage sind in den Begleitinformationen zum Stärkungspakt NRW unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw abrufbar.