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Schnee und Eis sofort beseitigen

16.01.2025 | Pressemitteilung

Das Winterwetter der vergangenen Tage hat vielfach Fragen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Gemeindeverwaltung aufkommen lassen, welche Regelungen zum Schneeräumen gelten. Grundsätzlich gilt, dass in der Zeit zwischen
7 und 20 Uhr Schnee und Glätte auf Gehwegen unverzüglich zu beseitigen sind, und zwar nach Entstehen des Schneefalls beziehungsweise Entstehens der Glätte. Nach 20 Uhr verschneite oder vereiste Gehwege sind an Werktagen bis 7 Uhr, an
Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr passierbar zu machen.