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Rußrindenkrankheit

 

Im gesamten Rhein – Kreis Neuss wurden und werden wieder zahlreiche Bäume wegen Befalls mit der Rußrindenkrankheit gefällt.

Bereits zu Anfang des Jahres haben wir eine Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz des Rhein – Kreises Neuss weitergeleitet:

“Die Rußrindenkrankheit, verursacht durch den Pilz Cryptostroma corticale, wurde 2017 erstmalig in Waldbeständen des Rhein-Kreises Neuss diagnostiziert. Die Erkrankung ist nicht heilbar. Cryptostroma corticale ist ein Schwächeparasit, der insbesondere infolge von Trockenstress auftritt. Ziel ist daher, die Bäume durch regelmäßige Durchforstungen zu stärken und so weiteren Ausbrüchen der Krankheit vorzubeugen.
Die Möglichkeiten, die Verbreitung des Pilzes zu verhindern, sind eher gering einzuschätzen. Aufgrund der bisherigen Fundstellen ist von einem flächendeckenden Vorkommen des Pilzes im Kreisgebiet auszugehen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Rheinland weist darauf hin, dass es sich bei Cryptostroma corticale nicht um einen sogenannten Quarantäneschädling handelt. Das bedeutet, dass der Erreger in Deutschland etabliert ist und keine Bestrebungen zur Ausrottung bestehen. Zudem existiert aus diesem Grunde auch keine Anordnung des Pflanzenschutzdienstes bezüglich der Bekämpfung des Pilzes oder der Beseitigung befallener Bäume.

Über den weiteren Fortschritt der Krankheit kann derzeit nur spekuliert werden. Die Bergahornbestände werden regelmäßig durch die Kreisforstdienststelle kontrolliert. Die dann gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen hängen vom Ausmaß des Befalls und der Lage der befallenen Bestände ab. Da die erkrankten Bäume eine erhöhte Bruchgefährdung aufweisen, wird dabei besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit gelegt.

Neben seiner möglicherweise bestandsbedrohenden Wirkung auf den Bergahorn kann der Pilz (laut bisherigem Kenntnisstand) aufgrund seiner im Sommer extrem hohen Sporenproduktion bei intensivem Kontakt auch für Menschen schädlich sein. Insbesondere bei Menschen mit vorbelasteter Lunge oder bestimmten Allergien können die Pilzsporen zu Beschwerden, wie Husten, Atemnot oder Fieber, führen. Beschwerden treten 6-8 Std. nach dem Einatmen auf und halten über Stunden, selten über Tage und Wochen an.

Es besteht keine allgemeine Gefahr für Waldbesucher. Bei Arbeiten an befallenen Bäumen sollten Waldarbeiter jedoch Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Atemschutzmasken).

Von auf dem Waldboden liegenden Bäumen geht aus hiesiger Sicht keine Gefahr aus, da die Sporen rasch abgewaschen werden und eine Neuproduktion nicht erfolgt. Eine Notwendigkeit der Entsorgung außerhalb des Waldes besteht somit nicht.”

Spaziergänger werden dennoch gebeten, die gefällten Bäume zu meiden. Die umliegenden Schulen und Kindertagesstätten wurden entsprechend informiert.