Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Rücksichtnahme im Straßenverkehr

31.01.2024 | Pressemitteilung

Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört. So wird bspw. regelmäßig beobachtet, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Fußgänger, insbesondere Schüler im Grundschulalter oder Eltern mit Kinderwagen, sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und die Fahrbahn zu nutzen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen weist daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Verstöße können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.
Weiterhin sollte bedacht werden, dass durch falsch parkende Fahrzeuge auch Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden. Richtiges Parken kann daher Leben retten. Letztlich kann mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit in den meisten Fällen unnötiger Ärger vermieden werden.