Archiv im Rhein-Kreis Neuss
Zum 1. Januar 2013 übernahm der Rhein–Kreis Neuss die Pflichtaufgaben, die das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen der Gemeinde Rommerskirchen auferlegt, in seine Zuständigkeit.
Das Archivgut der Gemeinde Rommerskirchen wird gemeinsam mit den Archivalien des Rhein–Kreises Neuss und der Stadt Dormagen im Archiv im Rhein-Kreis Neuss in Dormagen-Zons verwahrt werden.