Vorläufiger Reisepass für Personen über 18 Jahren
Beschreibung
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 3 – 4 Wochen für einen normalen Reisepass zu lange dauert und auch kein Express-Reisepass mehr beantragt werden kann. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten gesonderte Richtlinien.
Gebühren
26,00 €
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto (biometrisch)
- Reisepass(abgelaufen)
- nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis
Ansprechpartnerin
Regina Gladbach
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: regina.gladbach@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen