Vorläufiger Personalausweis
Beschreibung
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 – 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich.
Gebühren
10,00 €
Benötigte Unterlagen
• 1 biometrisches Passfoto
• abgelaufener Personalausweis
• bei Erstausstellung: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
• nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass
Ansprechpartnerin
Regina Gladbach
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: regina.gladbach@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen