Reisepass für Personen unter 18 Jahren – “e-Pass”
Beschreibung
Neuausstellung eines e-Passes (Reisepass mit biometrischen Daten) nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust, Erstausstellung für Personen unter 18 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Reisepass sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr zehn Jahre gültig.
Für die Beantragung dürfen nur aktuelle Passfotos vorgelegt werden, die den neuen Richtlinien für die biometrischen Pässe entsprechen.
Hinweise hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesdruckerei.
Bitte beachten: Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung kann durch einen Bevollmächtigten erledigt werden.
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin beträgt 3-4 Wochen, es erfolgt eine Benachrichtigung über die Abholung.
Der Verlust eines Reisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Gebühren
37,50 €
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (mit Unterschrift)
- Personalausweise beider Elternteile
- Reisepass(abgelaufen)
- Geburtsurkunde oder Personalausweis
Ansprechpartnerin
Regina Gladbach
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: regina.gladbach@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen