Private Weihnachtsfeuer sind in der Gemeinde möglich
Auch hierzulande erinnern sich manche des Brauchs, ein Weihnachtsfeuer zu entzünden. Dies ist in der Gemeinde Rommerskirchen auch Privatleuten möglich, etwa in Form eines Terrassenfeuers.
Angesichts möglicher Rauch- und Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft gilt es jedoch die entsprechende Verordnung der Gemeinde für private Feuer zu beachten: Diese schreibt vor, dass hierdurch für Menschen oder Umwelt weder eine Rauch- oder Geruchsbelästigung noch gar eine Brandgefahr entstehen darf. Hier gilt folglich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
So müssen die kleinen Feuer – die auch dazu dienen können, Glühwein zu erhitzen – durch einen Feuerkorb begrenzt sein. Es darf nur unbehandeltes Holz verbrannt werden.
Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt das Ordnungsamt folgendes zu beachten: Holz, das mit Kunststoff beschichtet, lackiert oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, darf auf keinen Fall als Brennstoff eingesetzt werden. Das Verbrennen von Abfällen aller Art ist verboten, da Schadstoffe ausgestoßen werden können.
Trotz trockenem Holz und richtigem Abstand kann es zu Rauchgasbelästigungen kommen. Der in den Bedienungsanleitungen angegebene Mindestabstand ist zum Nachbargrundstück, zu Bäumen, Terrassenüberdachungen und anderen brennbaren Materialien einzuhalten.