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Maskenpflicht im Rathaus und bei Rats und
Ausschusssitzungen

Rommerskirchen, den 04.04.2022

Auch wenn die Corona-Beschränkungen weithin entfallen sind, besteht im Rathaus weiterhin die Maskenpflicht. Gleiches gilt auch für Rats- und Ausschusssitzungen. Während der kommenden Donnerstag, 7. April, ab 18 Uhr stattfindenden Ratssitzung muss daher eine Maske getragen werden, die lediglich im Fall von Redebeiträgen abgenommen werden darf. Die Gemeinde macht damit von §2 Absatz 3 der neuen Coronaschutzverordnung Gebrauch, die es gestattet, solche Regelungen aufgrund des Hausrechts zu treffen.