Landesregierung NRW: Rommerskirchen soll bis zu 8,6 Mio. Euro entlastet werden
Das Landeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Nach einer dem Gesetzentwurf beigefügten Probeberechnung geht hervor, dass die Gemeinde Rommerskirchen mit einer Übernahme der sogenannten Altschulden in Höhen von 8,6 Mio. € rechnen darf.
Wenn das Gesetzt durch den Landtag verabschiedet wird, übernimmt das Land einen Teil der als übermäßig geltenden kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung (sogenannte Kassenkredite).
Als Stichtag wird er 31.12.2023 zugrunde gelegt. Die Proberechnung des Landes weist für Rommerskirchen zum Stichtag 31.12.2023 rund 20 Mio. € Kassenkredite aus. Nach der Systematik des Altschuldenentlastungsgesetzes werden davon rund 8,6 Mio. € auf das Land übertragen.
Kämmerin Susanne Garding-Maak: „Das wäre eine spürbare Entlastung für die Schuldensituation der Gemeinde. Die aufgenommenen Kassenkredite sind vor allem ein Zeichen der permanenten Unterfinanzierung der Kommunen durch Land und Bund in den letzten Jahrzehnten. Von daher ist es gut, dass das Land jetzt mit diesem Gesetz eine erste Lösung anstrebt. Allerdings bleibt es bei der Forderung der kommunalen Familie nach einer dauerhaften ausreichenden Finanzierung der Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden. Allein die gesamte Kreisumlage, die wir wie jedes Jahr an den Rhein-Kreis Neuss entrichten müssen, beträgt rund 11,5 Mio. €, davon rund 6,5 Mio. allgemeine Umlage, jährlich! Die einmalige Finanzspritze in dieser Höhe ist deshalb hilfreich, aber noch keine Dauerlösung!“