Kita Ergänzungskräfte
Die Gemeinde Rommerskirchen als Trägerin von derzeit 6 Kindertagesstätten und 2 Familienzentren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ergänzungskräfte für verschiedene Einrichtungen im Gemeindegebiet.
Das bringen Sie mit:
• abgeschlossene Berufsausbildung als staatl. anerk. Kinderpfleger*in, Sozial-assistent*in, Heilerziehungshelfer*in oder einen vergleichbaren Abschluss, der gemäß Kinderbildungsgesetz NRW einen Einsatz als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung ermöglicht
• vorzugsweise Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
• pädagogische sowie auch soziale und interkulturelle Kompetenz
Wir bieten Ihnen:
• eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit in einem guten und arbeitnehmerfreundlichen Betriebsklima.
• regelmäßige Fortbildungsangebote
• einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz
• eine betriebliche Altersversorgung
• 30 Tage Jahresurlaub sowie zusätzliche Arbeitsbefreiungen im Rahmen der Brauchtumspflege (Schützenfest, Karneval etc.)
• Vorteile im Rahmen der Aufnahmekriterien für einen Kita Platz in der Gemeinde Rommerskirchen
Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung richtet sich nach der persönlichen Qualifikation und erfolgt bis Entgeltgruppe S 04 TVöD (SuE).
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Familienbüros, Fr. Monika Lange, unter der Rufnummer 02183/ 800-13 vorab zur Verfügung.
Kita Ergänzungskräfte
Komplettes Stellenangebot als PDF-Dokument herunterladen.
Ihre aussagefähige Bewerbung, senden Sie bitte unter Angabe für welche Stelle Sie sich bewerben mit den üblichen Unterlagen an die
Gemeinde Rommerskirchen
– Personalamt –
Bahnstr. 51, 41569 Rommerskirchen
oder per E-Mail an Personalamt@rommerskirchen.de.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde Rommerskirchen erstattet keine Bewerbungskosten.