Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Das Corona-Virus wird derzeit regelmäßig in den Medien dargestellt. Damit der Ablauf einer Quarantäne reibungslos verläuft, teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass eine Quarantäne zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen gesetzlich geregelt ist. Diese wird von der örtlichen Ordnungsbehörde der Gemeinden getroffen. Demnach kann bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen von der zuständigen Behörde angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.

Hinzu kommt, dass Ärzte verpflichtet sind, das für sie zuständige Gesundheitsamt über meldepflichtige Krankheiten zu informieren. Soweit das Gesundheitsamt Handlungsbedarf sieht, wird das zuständige Ordnungsamt der Kommunen, in der der Infizierte wohnt, informiert.

Die zuständige Gemeindeverwaltung, insbesondere das Ordnungsamt, ruft dann bei den Betroffenen an und erklärt die weiteren Schritte. Im Anschluss daran erfolgt auch noch eine schriftliche Information, sowie weitere Handlungsanweisungen, denen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei Nachfragen steht das Ordnungsamt selbstverständlich unter der 02183/800 58 zur Verfügung.