Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Heckenschnitt ist bis Ende September verboten

05.03.2024 | Pressemitteilung

Der Winter geht dem Ende zu. Für viele Hausbesitzer ist dies die Zeit, ihren Garten rechtzeitig zum Frühjahrsbeginn
wieder in Schuss zu bringen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Schneiden von Hecken seit 1. März verboten ist, und
zwar bis einschließlich 30. September. Zulässig sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, so etwa die Entfernung des
Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Grund für das siebenmonatige Heckenschnitt- Verbot ist der Schutz von Tieren, vor allem von brütenden Vögeln. Die bauen ihre Nester nämlich während der Brutzeit im Frühling oftmals in Hecken oder andere Gehölze. Werden diese abgeschnitten, könnten die Nester zerstört werden und der Vogelnachwuchs möglicherweise nicht überleben.