Hausnummern retten Leben
Wenn der Notarzt zu spät kommt, die Feuerwehr erst im Schein der Flammen erkennt, wo sie hin muss und die Polizei nur noch die Spuren des Einbruchs
aufnehmen kann, dann liegt das oft daran, dass ein kleines Detail die Suche erschwert: Eine fehlende Hausnummer. Hausnummern retten Leben und sorgen für Sicherheit. Gerade Polizei und Rettungskräfte sind bei dem Auffinden eines Einsatzortes darauf angewiesen, sich anhand der Hausnummern zu orientieren um auf schnellstem Weg Hilfe leisten zu können. Insbesondere in den Nachtstunden kann lebenswichtige Zeit vergehen, wenn Hausnummern fehlen oder schlecht lesbar sind. Geregelt ist die Pflicht zum Anbringen einer Hausnummer in § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen. Die Hausnummer ist danach vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten in der Regel neben oder über dem Hauseingang anzubringen und muss von der Straße aus gut einsehbar sein. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen
Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks anzubringen. Sollte das Wohngebäude durch einen Vorgarten verdeckt sein, ist die Hausnummer ebenfalls an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen.
Im Idealfall ist die Hausnummer bei Dunkelheit beleuchtet. Hilfreich sind auch soge-nannte „nachleuchtende“ Hausnummern. Diese benötigen keinen eigenen Strom und sind nachts trotzdem gut zu erkennen. Dies erleichtert den Rettungskräften gerade in den Herbst- und Wintermonaten die Arbeit sehr.
Das ordnungsgemäße Anbringung einer Hausnummer sollte daher nicht als lästige Pflicht angesehen werden. Vielmehr gilt es zu bedenken, dass im Ernstfall Leben, Hab und Gut von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen können.