Gemeinde verzichtet auf Gebühren für Außengastronomie
Rommerskirchen, den 06.05.2021
Zu denjenigen, die von der Corona-Pandemie am heftigsten gebeutelt sind, zählen insbesondere die Gastronomen. In deren Interesse macht die Gemeinde Rommerskirchen jetzt von einer gesetzlichen Härtefall-Regelung Gebrauch und verzichtet – bis Ende 2022 – komplett auf die Gebühren bei Sondernutzungen in der Außengastronomie. Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Wir haben alle die Hoffnung, dass spätestens im Sommer Öffnungen im Außenbereich möglich sein werden.“