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Die Ratswahl 2020 war gültig

 

Rommerskirchen, den 04.02.2021

Die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 13. September 2020 waren inhaltlich richtig, die Wahl ist somit formal gültig. Zu diesem einstimmigen Schluss kam jetzt der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung und empfahl auch dem am 18. Februar tagenden Haupt- und Finanzausschuss, sich dieser Auffassung anzuschließen.
Nachdem der Wahlausschuss am 15. September die Ergebnisse der Rats, wie der Bürgermeisterwahl förmlich festgestellt hatte, gab es einen Monat lang Gelegenheit, Einspruch gegen die Wahl einzulegen. Wovon diesmal in bislang nicht gekanntem Ausmaß Gebrauch gemacht wurde: Sechs Einsprüche gab es gegen die Ratswahl, u.a. vom CDU-Gemeindeverband, aber auch von Vertretern der UWG sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Der Grund: Im Wahlbezirk Nettesheim/Frixheim und in Oekoven standen „Kandidaten“ der AfD auf dem Wahlzettel, die nach eigenem Bekunden für die Partei gar nicht hätten antreten wollen – und am Ende doch Stimmen gewannen, die der AfD zu Gute kamen.
„Einfluss auf die Richtigkeit der Wahl hat dies aber nicht“, so der Wahlleiter Hermann Schnitzler, der sich hierin einig mit dem Rhein-Kreis Neuss weiß: So haben – unabhängig voneinander – sowohl das Wahlamt der Gemeinde als auch das des Kreises eine Vergleichsberechnung für die beiden in Rede stehenden Wahlbezirke vorgenommen. Dabei gingen sie von der Annahme aus, dass die AfD hier keine Kandidaten aufgestellt und somit auch keine Stimme gewonnen habe. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass dadurch die Zusammensetzung des Rats nicht verändert werde. Damit seien auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung und eine Wiederholungswahl in diesen Bezirken nicht gegeben, so der Standpunkt von Gemeinde und Kreis. Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Landeswahlleiter so noch einmal bestätigt.
Das von den beiden vermeintlichen „Kandidaten“ der AfD angestrengte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bleibt davon unberührt und wird derweil von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach weitergeführt.