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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für Rommerskirchen

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der kommunalen Wärmeplanung in unserer Gemeinde!
 
Es wird viel über die „kommunale Wärmeplanung“ diskutiert und wir machen es uns zur Aufgabe transparent über unseren aktuellen Stand zu kommunizieren. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der kommunalen Wärmeplanung geben und Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für deren Bedeutung und Umsetzung zu entwickeln. Im Laufe des Projektes und anhand Ihrer Rückfragen wird die Liste der „Fragen & Antworten“ fortlaufend aktualisiert. Wir bitten allerdings um Ihr Verständnis, dass wir tagesaktuelle Anpassungen nicht immer gewährleisten können. Für weitere Fragen und Anmerkungen richten Sie sich bitte an unseren Nachhaltigkeitsmanagerin Frau Ulrike Neumann, Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung, Mobilität und Nachhaltigkeit. Sie erreichen sie per Mail unter: KWP@rommerskirchen.de
 
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Ihr Dr. Martin Mertens
Zuletzt aktualisiert: 14. Mai 2024
 
Hintergrund
 
In Deutschland entfällt fast die Hälfte des Energiebedarfs auf die Bereitstellung von Wärme. Daher ist die Umsetzung der Wärmewende – d.h. die Erzeugung von Wärme durch erneuerbare Energien – von großer Bedeutung für den Klimaschutz und für das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045. Auch eher kleine Kommunen wie unsere Gemeinde stehen vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten, wenn sie spätestens in 21 Jahren klimaneutral sein wollen.
 
Das war der ausschlaggebende Grund für die Gemeinde Rommerskirchen, einen „Kommunalen Wärmeplan“ (KWP) in Auftrag zu geben.  Die KWP ist ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Entwicklung im Hinblick auf den Klimawandel und der damit verbundenen und erforderlichen Energiewende sowie der geplanten Klimaneutralität im Jahre 2045. Es ist unser Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde sowie den Unternehmen und Netzbetreibern vor Ort eine Orientierung zu möglichen Technologieoptionen für die Zukunft zu bieten.
 
Nationale Klimaschutzinitiative
 
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

1. Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie so wichtig?

Durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ müssen Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Sie hilft dabei, auf hoher Flugebene, individuelle räumliche Planungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Gemeindegebiet aufzustellen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung können in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert und folgend umgesetzt werden. Durch die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung, aktuell alle fünf Jahre, kann die Datengrundlage und auch der Planungshorizont stetig verbessert werden, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 erreichen zu können.
Dabei ist eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Treibhausgasminderungen untersucht. Da der Wärmesektor einen großen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht, wird die kommunale Wärmeplanung unter anderem langfristig dazu genutzt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken sowie auch Kosten einzusparen. Konkrete zu entwickelnde Handlungsempfehlungen sollen den Menschen und auch Unternehmen in Rommerskirchen eine Orientierung für zukünftige Entscheidungen hinsichtlich der Energie- und Wärmeversorgung geben.

2. Welche Schritte beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus folgenden Kern- und Begleitprozessen:
Kernprozesse

  • Bestandsanalyse (Ist-Analyse über: Aktuellen Wärmebedarf und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze)
  • Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den einzelnen Quartieren)
  • Zielszenario & Wärmewendestrategie (Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen)
    Begleitprozesse
  • Eignungsprüfung
  • Akteursbeteiligung
  • Kommunikationsstrategie
  • Verstetigungsstrategie
  • Controlling-Konzept
3. Entstehen Pflichten durch die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung?

Nein!
Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum unmittelbaren Wechsel der Heizung. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer:innen hervor. Durch ein Kommunikationskonzept sollen die Bürger:innen während des gesamten Konzeptions-prozesses transparent über die potenzielle Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden, sodass am Ende des Planungsprozesses deutlich mehr Klarheit über die potenzielle Zukunft der Wärmeversorgung in Rommerskirchen herrscht.

4. Welche Akteur:innen sind bei der Erstellung des Wärmeplans beteiligt?

Eine Vielzahl an verschiedenen Akteur:innen sind beteiligt: Die Gemeinde Rommerskirchen als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer:innen, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder.

5. Welche Faktoren beeinflussen den kommunalen Wärmeplan?
  • Nutzbare Wärmequellen
  •  Art und Maß der bestehenden Bebauung
  • Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
  •  Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
  •  Geplante Neubauten und Quartiere
  •  Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
  • Topografie
  •  etc.
6. Welche erneuerbaren Energien spielen eine Rolle und welches Potenzial steht zur Verfügung?
  • Geothermie
  • Umweltwärme
  • Solarthermie
  • Abwasserwärme
  • Unvermeidbare Abwärme
  • Biomasse
  • Grünes Methan
  • Grüner Wasserstoff
  • Erneuerbarer Strom
  • und ggf. weitere

Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) in der Gemeinde Rommerskirchen ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu bestimmen.

7. Wie genau werden Gebäude und ihre individuellen Wärmebedarfe in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen oder Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.

8. Welche Daten werden für die Kommunale Wärmeplanung genutzt? Welche zusätzlichen Daten werden benötigt?

Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden.

Die Bürger:innen müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine per-sönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.
Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Kommunen benötigen für die Erstellung der Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch die Erhebung der Daten kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich oder den Ausbau / Erbau von Wärmequellen/-netzen besteht. Rechtliche Pflichten für die Gebäudeeigentümer:innen sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.

9. Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die kommunale Wärmeplanung?

Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäude‐Energie‐Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz (KlimaG NRW) oder auch die jeweilige Landesbauordnung.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland.

Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer:innen benötigen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen werden kann, desto kostengünstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Der Wärmeplan ist demnach das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.

10. Wann startet die KWP für Rommerskirchen und wann wird sie fertig sein?

Das Projekt zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Rommerskirchen ist im Jahr 2024 gestartet und wird voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Danach gilt es die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen, aktuell alle fünf Jahre, fortzuschreiben.

11. Muss ich auf die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung warten und dann erst mein Haus sanieren oder eine neue Heizungsanlage kaufen?

Nein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits heute unabhängig von der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Sollte Ihre aktuelle Heizungsanlage während der Erstellung der Wärmeplanung abgängig sein, so müssen sie die Heizungsanlage GEG-konform ersetzen, nicht aber die Fertigstellung der Wärmeplanung abwarten.

12. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Die aktuelle Gesetzeslage bildet die Grundlage für jede kommunale Wärmeplanung. Auf unserer Internetseite beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen möglichst leicht verständlich. Sollten Sie weitere Fragen haben, so melden Sie sich doch gerne per E-Mail
(KWP@rommerskirchen.de) bei uns. Wir helfen Ihnen gemeinsam mit unseren externen Fachpartnern gerne weiter.

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