Informationen zum Hochwasserrisiko
Daher hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage einer EU-Richtlinie Hochwassergefahren- und –risikokarten u.a. auch für den Gillbach erstellt.
Dargestellt werden hierbei die Hochwassergefährdungen für die Jährlichkeiten HQhäufig, HQ100 und HQextrem. Diese Angaben bedeuten, dass ein entsprechendes Hochwasserereignis aus statistischer Sicht zum Beispiel nur einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100).
Die Ausweisung solcher Überschwemmungsgebiete erfolgt mit dem Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden und zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete dienen u.a. dem Erhalt oder der Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen und der Regelung des Hochwasserabflusses.
In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es in der Regel nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.