Anträge für Zuschüsse zu „Balkonkraftwerken“ : Bisher nur knapp 20 Prozent der Fördersumme beantragt
Noch deutlich Luft nach oben gäbe es für die zur Verfügung stehenden Zuschüsse, falls Hauseigentümner, aber auch Mieter 150-Stecker-Solaranlagen bis maximal 600-Watt-Wechselrichterleistung – so genante Balkonkraftwerke – installieren wollen.
Bislang hält sich das Interesse jedenfalls in engen Grenzen, wie Rechtsamtsleiter Oguz Sarikaya deutlich macht: „Bisher wurden 28 Anträge gestellt, drei davon waren nicht genehmigungsfähig.“ Theoretisch stünde im Haushalt mit 15.000 Euro das Geld für 150 Anträge zur Verfügung – in jedem Einzelfall beträgt die Förderung 100 Euro.
Im Januar hatte der Haupt- und Finanzaiusschuss das Programm mit den Stimmen aller Fraktionen und des Bürgermeisters (eine Ausnahme machte die FDP) aufgelegt,seit 1. Juni werden Zuschüsse ausgezahlt. Für die Bewilligung der Anträge müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Das Solarkraftwerk hat eine Wechselrichter-Leistung von maximal 600W.
– Die Auszahlung des Zuschusses von 100 Euro erfolgt erst nach Vorlage der Rechnung und der Anschlussbestätigung durch den Energieversorger.
– Das Solarkraftwerk dient nur zur Erzeugung von Elektrizität für den Eigenverbrauch.
– Die Bestätigung, dass es sich um eine Erstanlage handelt und ich keine weiteren So-larkraftwerke zum Zeitpunkt der Antragstellung.
– Das Solarkraftwerk ist nur auf oder am selbst bewohnten oder genutzten Eigentum oder Mietobjekt innerhalb des Gemeindegebiets Rommerskirchen zu verwenden. Das Solarkraftwerk muss mindestens fünf Jahre an der genannten Anschrift betrieben werden.
– Die Auszahlung erfolgt auf freiwilliger Basis – es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Gesamtfördersumme beträgt 15.000 Euro und ist auf 150 Anträge begrenzt.
Nachfolgende Unterlagen sind vor Auszahlung der Förderung zwingend vorzulegen:
– Die offizielle Rechnung des neu angeschafften Balkonkraftwerkes in Kopie.
– Die Anschlussbestätigung des Energieversorgers aus der eine ordnungsgemäße Anmeldung hervorgeht.
– Technische Daten zum Wechselrichter, sofern dies aus der Rechnung oder den Unterlagen des Energieversorgers nicht hervorgeht.
– Die Bestätigung des Eintrags der Anlage im Marktstammdatenregister.
– Der eventuell erforderliche Beschluss einer Eigentümergemeinschaft oder die Bestätigung des Vermieters zum Anbringen eines Solarkraftwerkes ist bereits mit dem Antrag einzureichen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular nebst Anlagen ist an folgenden Anschrift zu richten:
Gemeinde Rommerskirchen, Rechtsamt, Bahnstrasse 51, 41569 Rommerskirchen bzw. als Scan per E-Mail an Foerderung@rommerskirchen.de.
https://www.rommerskirchen.de/wp-content/uploads/2023/05/Antrag-auf-Foerderung-eines-Solarkraftwerkes.pdf