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Ab dem 1.5.2025 gilt: Fotos für Ausweisdokumente nur noch in digitaler Form

27.03.2025 | Pressemitteilung

Ab dem 1.5.2025 tritt eine entsprechende Bundesverordnung in Kraft. Diese regelt für die Bereiche Personalausweis-, Pass- und Aufenthaltsverordnung, dass ab dann Passbilder ausschließlich in digitaler (biometrischer) Form für die Beantragung solcher Dokumente benutzt werden dürfen.

Zur Erleichterung für die Antragstellenden wird dazu im Bereich des Bürgerbüros ein Passbild-Automat mit der Eigenschaft einer „Biometrie-Station“ aufgestellt, wo die neue Form der Passbilder gleich vor Ort aufgenommen werden können.

Die Gemeindeverwaltung weist daraufhin, dass die an der Biometrie-Station des Bürgerbüros gemachten Passbilder ausschließlich der Ausweis-/Passbeantragungen dienen. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen kein Passbild zur weiteren Verwendung an die Hand, zum Beispiel für eine Krankenkassenkarte oder einen Schülerausweis.
Die Kosten für die Verwendung eines digitalen Passbilds der Biometrie-Station im Bürgerbüro belaufen sich pro Ausweisdokument auf 6,- Euro.

Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger auch zu einem lizensierten Fotografen gehen, der die Berechtigung zur digitalen Übertragung besitzt.