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Mehrheit der Ratsmitglieder plädiert für eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt einer Ratssitzung

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Ratsarbeit in Rommerskirchen – wie in vielen anderen Kommunen auch – in den vergangenen Wochen nicht im gewohnten Maße durchgeführt werden. Der Austausch und die Information mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgte seit März regelmäßig über Videokonferenzen.

Auch wenn unter Berücksichtigung von Hygienebestimmungen und der Gewährleistung von Abstandsregelungen, wieder Öffnungen im Einzelhandel zulässig sind und auch die Kindertagesstätten und Schulen ihren Betrieb über den Notbetrieb hinaus wiederaufgenommen haben, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.

Um trotz der Pandemie den Austausch in den kommunalen Gremien zu ermöglichen, bleibt der § 60 Abs. 1 GO NRW in der Fassung vom 30. Mai 2020 weiterhin gültig. Demnach können die Befugnisse des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden.

Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung haben sich im interfraktionellen Gespräch vom 28. Mai 2020 darauf geeinigt, dass an die Stelle der Ratssitzung entweder der Haupt- und Finanzausschuss tagen soll, oder die Ratssitzung nach dem Pairing-Verfahren erfolgt (verminderte Ratsmitgliederzahl). Alle Ratsmitglieder haben sodann die Möglichkeit gehabt, sich bis zum 03. Juni 2020 mit einer Entscheidung an das Ratsbüro zu wenden. Hierbei ist maßgeblich gewesen, dass eine Entscheidung mit der Zweidrittel-Mehrheit getroffen wird. Nach Fristablauf haben hat sich eine Zweidrittel-Mehrheit (22 Ratsmitglieder) für das Stattfinden des Haupt- und Finanzausschusses entschieden.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: “Mit dieser Regelung kehren wir wieder ein Stück weit zur Normalität zurück und nehmen die parlamentarische Arbeit in größerem Umfang auf, als dies bisher möglich war. Zugleich werden wir damit aber auch der weiterhin gebotenen Vorsicht im Zusammenhang mit dem Virus gerecht. Ein nicht unerheblicher Teil der Ratsmitglieder gehört einer der Risikogruppen an.”

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Aufgrund der besonderen Situation werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich zur Teilnahme an der Sitzung schriftlich anzumelden, um die Hygienevorschriften erfüllen zu können. Hierzu bitte eine Mail an: ratsbuero@rommerskirchen.de