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Notbetreuung weiterhin sichergestellt

 

Nach der letzten Entscheidung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben die Grundschulen und Kindertagesstätten weiterhin, vorerst bis zum 03.05.2020 geschlossen. Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und unabkömmlich sind, haben weiterhin einen Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule oder der Kindertagesstätte, die ihr Kind in der Regel besucht.

Hierfür ist ein entsprechender Antrag erforderlich, der auf der Homepage der Gemeinde Rommerskirchen unter https://www.rommerskirchen.de/wp-content/uploads/2020/03/Antrag-Notbetreuung-Stand-23.03.2020.pdf zur Verfügung steht.
Ebenfalls ist dort die aktuelle Liste der systemrelevanten Berufe hinterlegt. Zur Vergabe der Notfallplätze können sich betroffene Eltern heute bis 17 Uhr telefonisch unter 02183/800-13 sowie am Montag ab 8 Uhr melden. Generell ist eine Nachfrage per Mail an monika.lange@rommerskirchen.de ebenfalls möglich.

Die getroffenen Corona-Maßnahmen greifen und die In-fektionszahlen stagnieren bzw. sind langsam rückläufig. Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Mir ist bewusst das die Schließung der Kitas und Schulen für die Eltern eine rie-sige Herausforderung darstellt, dennoch möchte ich wei-terhin an Sie appellieren, die Notbetreuungsplätze nur in Anspruch zu nehmen, wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung ihrer Kinder haben. Nur durch die Einschränkung der Kontakte Verlangsamen wir die Ausbreitung des Coronavirus und schützen damit unserer Familien und Kinder aber auch die Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen.“