Lärmaktionsplanung Schiene – Beteiligung Phase zwei endet am 2. Januar
Bis zum 2. Januar 2024 läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Das Eisenbahn- Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 besteht nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn- Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.
Hierzu hat das Eisenbahn-Bundesamt eine erneute Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanungschiene.de
<http://www.laermaktionsplanungschiene.de> freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.“