Zweite Wasseruhr melden
Zahlreiche Haushalte in Rommerskirchen haben eine zweite Wasseruhr für die Gartenbewässerung installiert, mit der das Wasser erfasst wird, das nicht dem Kanal zugeführt wird. Um die Frischwassermenge, die nicht dem Kanal zugeführt wurde bei der Schlussrechnung der Kreiswerke zu berücksichtigen, muss der Zählerstand der zweiten Wasseruhr dem Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen zeitnah, spätestens bis zum 1. Dezember des Jahres, unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann per Mail an steueramt@rommerskirchen.de erfolgen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Adresse des Objekts, Zähler Nummer der zweiten Wasseruhr und deren Zählerstand.
Besitzer einer Regenwassernutzungsanlage müssen ebenfalls die Zählerstände an das Steueramt melden.