Integration / Einbürgerung
Inklusionskonzept der Gemeinde Rommerskirchennft, Bildungsstand von eventueller Behinderung oder seiner geschlechtlichen Orientierung.
In einer inklusiven Gesellschaft ist es Normalität dass Unterschiede vorhanden sind; es gilt vorhandene Barrieren in allen Bereichen des öffentlichen Lebens abzubauen, damit für alle BürgerInnen, Kinder, Jugendliche und deren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe in Rommerskirchen ermöglicht wird.
Mit dem vorliegenden Inklusionskonzept haben wir für die Gemeinde einen Handlungsrahmen geschaffen, der es uns ermöglicht kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen umzusetzen.
In unserem Grundgesetz, Artikel 3 ist die Gleichheit vor dem Gesetz festgeschrieben.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bund, Länder und Gemeinden bekamen durch die Verabschiedung der UN- Behindertenrechtskonvention eine neue Pflichtaufgabe, die Inklusion auch im kommunalen Kontext zu verankern und entsprechende Konzepte zur Umsetzung zu entwickeln.
Der Begriff der inklusiven Gesellschaft geht davon aus, dass jeder Mensch akzeptiert wird unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Bildungsstand von eventueller Behinderung oder seiner geschlechtlichen Orientierung.
In einer inklusiven Gesellschaft ist es Normalität dass Unterschiede vorhanden sind; es gilt vorhandene Barrieren in allen Bereichen des öffentlichen Lebens abzubauen, damit für alle BürgerInnen, Kinder, Jugendliche und deren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe in Rommerskirchen ermöglicht wird.
Mit dem vorliegenden Inklusionskonzept haben wir für die Gemeinde einen Handlungsrahmen geschaffen, der es uns ermöglicht kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen umzusetzen.
Inklusionskonzept (PDF)
Hier können Sie sich das Um das Inklusionskonzept der Gemeinde Rommerskirchen als PDF herunterladen.