Gemeinde sucht Schiedsmann oder -frau
Die Gemeinde Rommerskirchen sucht ab 1.Januar 2024 eine/n Schiedsmann/Schiedsfrau für den Bezirk Rommerskirchen III.
Dieser Bezirk umfasst die Ortsteile Nettesheim, Butzheim, Gill, Vanikum und Sinsteden. Die Schiedsleute führen Schlichtungsverfahren
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch, um sich gemeinsam mit den Beteiligten darum zu bemühen,
Probleme zu lösen und gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit
und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Als Schiedsperson muss man die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
besitzen und darf nicht unter Betreuung stehen. Das Ehrenamt einer Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern
übernommen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 75 Jahre sind und in der Gemeinde Rommerskirchen
wohnen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessieren, werden gebeten sich bis zum 22. Oktober schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen oder per E-Mail an ordnungsamt@rommerskirchen.de zu bewerben.
Weitere Informationen zur Tätigkeit einer Schiedsperson erteilt Ordnungsamtsleiter Tobias Hantschel unter der Rufnummer 02183/800-39. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.