Verordnung zu Katzenkastration seit bald zehn Jahren in Kraft
Bald zehn Jahre alt wird eine Verordnung der Gemeinde, die es Katzenhaltern zur Pflicht macht, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Beschlossen hatte sie der Rat seinerzeit nicht zuletzt angesichts des Engagements von Tierschützern, die angesichts der biologischen Möglichkeiten ungezügelter Vermehrung um das Wohl der Katzenpopulation besorgt waren. Katzen vermehren sich nun einmal rasant: Schon mit einem halben Jahr können sie trächtig werden, erreichen ein Lebensalter von bis zu 20 Jahren und sind in der Lage, zwei bis drei Mal im Jahr zwei bis acht Junge zu werfen. Griffe der Mensch nicht steuernd ein, bekäme dies angesichts der Gefahr,
dass zunehmend mehr Katzen durch Inzucht genetische Schäden davon trügen, auch den Tieren selbst nicht gut, so lautete
seinerzeit eines der Argumente. Die Satzung der Gemeinde enthält für Katzenhalter die Pflicht, ihre Tiere auf eigene Kosten kastrieren und per Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen, wenn sie ihnen Zugang ins Freie gewähren. Dies sollte frühestens mit Beginn des sechsten Lebensmonats erfolgen, ist aber schon früher möglich. Ausnahmen sind auf Antrag für Zuchtkatzen möglich. Nötig sind in diesen Fällen jedoch Kontrolle und Versorgung der Nachzucht durch den Halter.
Ein hoher Informationsbedarf besteht in Sachen Kastrationspflicht zumeist bei Neubürgern, insbesondere, wenn sie aus Bundesländern kommen, in denen jedwede Registrierung von Katzen unbekannt ist