Viele Fragen und Widersprüche zu den Grundsteuerbescheiden – Gemeinde informiert über die Fakten
Derzeit erreichen viele Widersprüche und Anfragen zur Grundsteuer 2025 das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen. Daher stellt die Gemeinde hier noch einmal die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Wie wird die Höhe der Grundsteuer errechnet?
Die Grundsteuerhöhe wird durch folgende Formel errechnet:
Grundsteuermessbetrag 1.1.2025 x Hebesatz 2025 : 100 = Jährliche Grundsteuer
Woher kommt der Grundsteuermessbetrag?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben von ihrem zuständigen Finanzamt einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ erhalten. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Höhe dieses Grundsteuermessbetrages. Sofern gegen diese Bescheide kein Widerspruch beim Finanzamt eingelegt worden ist, sind diese Bescheide mittlerweile bestandskräftig.
Wie hoch sind die Hebesätze zur Grundsteuer in Rommerskirchen?
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Hebesätze für das Jahr 2025 wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 571 v.H.
Grundsteuer B (Bebaute oder nichtbebaute Grundstücke) 493 v.H. (unverändert gegenüber 2024)
Wenn es also im Bereich der Grundsteuer B zu Veränderung der Höhe der Grundsteuer kommt, liegt das nicht an dem Hebesatz der Gemeinde, da dieser unverändert geblieben ist.
Muss ich die Grundsteuer auch bezahlen, wenn ich Widerspruch einlege?
Selbstverständlich kann gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Grundsteuer innerhalb der angegebenen Fristen auf das Gemeindekonto überwiesen werden muss. Wenn die Fristen nicht eingehalten, beginnt das normale Mahnverfahren.
Das gilt auch, wenn ein Lastschriftauftrag storniert worden ist. Der Betrag muss dann selbstständig überweisen werden.
Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung von Eingaben und Widersprüchen?
Aufgrund der hohen Zahl der Eingaben und Widersprüche kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Das Steueramt bittet darum, Anfragen nur per Mail an die Adresse steueramt@rommerskirchen,de zu senden und von telefonischen Rückfragen abzusehen.
Was muss ich machen, wenn ich einen Grundsteuersteuerbescheid bekommen, aber nicht mehr Eigentümer bin?
Die Gemeinde richtet den Steuerbescheid an den vom Finanzamt benannten Eigentümer. Sollte ein Eigentumswechsel noch nicht vom Finanzamt mitgeteilt worden sein, geht der Bescheid an den bekannten Eigentümer. Eine Änderung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen.