Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Zustimmung zum Haushalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung den Haushaltsentwurf 2025 nebst Veränderungsliste und den Entwurf des Stellenplans beraten. Nach einigen Erläuterungen durch die Kämmerin Susanne Garding-Maak und einer kurzen Diskussion hat der Ausschuss bei einige Enthaltungen dem Rat einstimmig empfohlen, den Haushaltsentwurf in seiner Sitzung am 13.2.2025 zu verabschieden.
Im Stellenplan hat die Verwaltung eine Steigerung von 2% der Personalkosten im Hinblick auf den Tarifabschluss 2025 eingeplant. Auf Nachfrage erklärte Frau Garding-Maak, dass die 2 % auf die gesamten Personalkosten für das gesamte Jahr 2025 gerechnet worden sind. Selbst bei einem Tarifabschluss oberhalb von 2 % hat man dadurch im Personalkostenbudget ausreichend Puffer (späterer Laufzeitbeginn des neuen Tarifvertrages, stufenweise Erhöhung über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages, verzögerte oder keine Übernahme auf die Beamten etc.).
Die Steigerungsrate von 2 % ist zudem auch in den vergangenen Jahren immer von der Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises-Neuss akzeptiert worden. Das Land selber verzichtet derzeit in seinen Orientierungsdaten für die kommunalen Haushalte auf die Nennung von Orientierungsdaten für die Personalaufwendungen.
Zur Info:
Auszug aus dem Runderlass „Orientierungsdaten“ das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung NRW vom 19.9.2024
Aufwendungen allgemein
Die kommunale Aufgabenwahrnehmung steht unter dem Einfluss der hohen Inflation der vergangenen Jahre. Dieser spiegelt sich u.a. in den hohen Tarifabschlüssen und daraus resultierenden Personalaufwandssteigerungen wider. Vor diesem Hintergrund wird weiterhin darauf verzichtet, den Kommunen quantitative Orientierungs- bzw. Zielwerte für die Aufwendungen vorzugeben. Es wird jedoch auf die Notwendigkeit einer ressourcenschonenden kommunalen Finanzwirtschaft hingewiesen. Dies gilt insbesondere für haushaltssicherungspflichtige Kommunen, die angesichts der ökonomischen Herausforderungen unter einem anhaltend hohen Konsolidierungsdruck stehen. Um den Haushalt dauerhaft aus eigener Kraft ausgleichen zu können, ist es erforderlich, bei den Aufwendungen nur geringe Zuwachsraten zuzulassen.