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Bürgermeister bei Nebeneinnahmen „Geringverdiener“

24.06.2024 | Pressemitteilung

Geht es um Einnahmen aus Nebentätigkeiten, etwa Mandate in Aufsichtsräten oder anderen Gremien, ist Bürgermeister geradezu ein „Geringverdiener“. Auch wenn er seit 2017 politik- und sozialwissenschaftliche Seminare an der Universität Bonn leitet, nimmt er diese Dozententätigkeit ausschließlich ehrenamtlich wahr. Jährlich schlagen für ihn lediglich, durchaus „minusrekordverdächtige“, 66 Euro Aufwandsentschädigung zu Buche, die ihm im Zuge seiner Tätigkeit als  Aufsichtsratsvorsitzender der Entwicklungsgesellschaft Rommerskirchen zustehen und zudem versteuert werden. Die Nebeneinnahmen des Bürgermeisters liegen damit deutlich unterhalb der veröffentlichungspflichtigen Grenze.