Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

OVG-Urteil zu Abwassergebühren trifft
nicht auf Rommerskirchen zu

Rommerskirchen, den 09.06.2022

Ein Mitte Mai ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster kam zu dem Schluss, dass die Abwassergebühren in NRW über Jahre hinweg falsch berechnet wurden und für die Bürger folglich zu hoch ausgefallen seien. Dies gilt allerdings nicht pauschal und in allen Fällen. Für die Gemeinde Rommerskirchen hat das OVG-Urteil in Bezug auf die Kalkulation und Ergebung der Entwässerungsgebühren nach den Worten von Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert jedenfalls keine Relevanz. – So hat die Gemeinde ihr Kanalnetz schon 1997 an den Erftverband übertragen und produziert daher ihrerseits keine kalkulatorischen Kosten. Die werden vielmehr vom Erftverband erhoben. Der schreibt nach dem Anschaffungswert ab. Der für 2022 angesetzte kalkulatorische Zinssatz beträgt 2,5 %. – Weil die Abschreibung nach dem Anschaffungswert erfolgt und der Zinssatz gering ist, bewegen sich Reimert zufolge die vom Erftverband erhobenen kalkulatorischen Kosten im Rahmen der Urteilsgründe des OVG.