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Für Rathaus-Besucher gilt die 3-G-Regel

Rommerskirchen, den 23.11.2021

Für Besucher des Rathauses gilt ab Mittwoch die „3-G-Regelung“: Wer dort einen Termin hat oder verabreden möchte, muss daher geimpft, genesen oder getestet sein. Personaldezernentin Susanne Garding-Maak weist auf die angesichts der neuen Coronaschutzverordnung geänderte Sachlage hin. „Die Einhaltung der 3-G-Regel ist sicher kein wesentliches Erschwernis für die Bürger*innen, aber ein derzeit nötiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie.“ Garding-Maak weiter: „Darüber hinaus appelliere ich an alle bislang Ungeimpften, sich impfen zu lassen. Alle, die bereits geimpft sind, sollten sich in den kommenden Wochen die dritte Impfung holen, sofern die Zweitimpfung ungefähr ein halbes Jahr zurückliegt.“