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Luftfilter für Schulen und Kitas

 

Rommerskirchen, den 28.06.2021

Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit, ob der Einbau von Raumluftfiltern in Schulen und Kindertagesstätten förderfähig ist.
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen kann dabei auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig sein. Gefördert werden sowohl die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
Grundlage hierfür ist die erste Novelle der Bundesförderung coronagerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die mit Wirkung zum 11. Juni 2021 nunmehr u.a. auch um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren erweitert wurde. Ob die gemeindeeigenen Einrichtungen für das Programm in Betracht kommen und die Maßnahmen unter technischen und infektiologischen Gesichtspunkten sinnvoll sind, wird nun intensiv geprüft, ggfs. werden anschließend entsprechende Förderanträge gestellt.