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Bauarbeiten am Bahndamm könnten im Frühjahr 2021 beginnen

 

Rommerskirchen, den 16.11.2020

Mit der Herstellung von Brückenanschlüssen und der Anlegung der Wege am und auf dem Bahndamm könnte nach derzeitigem Stand der Dinge im Frühjahr 2021 begonnen werden. Später als eigentlich geplant, doch gibt es hierfür gute Gründe. Zu denen zählt nach Auskunft des Amts für Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität unter anderem “eine sehr umfangreiche und zeitintensive Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf.”

Auch wenn im Mai der 75. Jahrestag des Weltkriegsendes begangen wurde, werden in der Gemeinde nämlich bis in die jüngere Vergangenheit nach wie vor “Kampfmittel” gefunden. Unter diesem Oberbegriff sind neben Bomben auch Patronen, Hand- oder Artilleriegranaten sowie Munition aller Art gemeint.  Dabei kann es sich sowohl um so genannte “Blindgänger” handeln, wie auch um ungebrauchte Kampfmittel. Die können auch heute noch mindestens genauso bedrohlich sein wie in den ersten Nachkriegsjahren. Potenziell sind sie womöglich noch gefährlicher, da angesichts des Rosts der Zündmechanismus sensibler wird. Nicht zuletzt der Bahndamm und sein Umfeld waren gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wiederholt Ziel alliierter Bomberangriffe. Bei den Beratungen mit dem Kampfmittelräumdienst werden potenzielle Verdachtsflächen ins Auge gefasst.  Vom Resultat der Überprüfung hängt ab, welche Auswirkungen sich für die konkrete Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen ergeben.  Die Gespräche sind jedoch so weit gediehen, dass die Unterlagen in den nächsten Wochen veröffentlicht werden sollen.

Gleich im Anschluss an die Herstellung der Wege ist die Errichtung von Landschaftsfenstern und Infotafeln auf dem Bahndamm geplant. Möglichst noch im Herbst 2021 will die Gemeinde nach Abschluss aller Bauarbeiten mit der Anpflanzung von Schwarzpappeln und der Anlage von Ackersäumen beginnen. Parallel dazu könnte mit der Wiederaufforstung von derzeit nicht als Wald genutzten Flächen begonnen werden. Dies gilt etwa für die dem Rampenbau dienenden Einrichtungsflächen.

Der genannte Zeitplan steht – wie manch anderes – unter dem Vorbehalt, dass  infolge der Corona-Pandemie keine weiteren Komplikationen und Verzögerungen auftreten.