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(PIA) „Praxisintegrierten Ausbildung“ als Kinderpflegerin / Kinderpfleger (w/m/d) 2025

Gemeinde Rommerskirchen Der Bürgermeister Stellenausschreibung

Freie Plätze für die Ableistung einer (PIA) „Praxisintegrierten Ausbildung“ als Kinderpflegerin / Kinderpfleger (w/m/d)

  Die Gemeinde Rommerskirchen ist Trägerin von sechs Kindertagesstätten und zwei Familienzentren im gesamten Gemeindegebiet. Die Größe der Einrichtungen reicht von einer Gruppe bis hin zu fünf Gruppen. Es sind alle Gruppenformen vorhanden: angefangen von der Nestgruppe über die Gruppe für Kinder von 2 bis 6 Jahren und den Regelgruppen bis hin zur integrativen Gruppenform. In einigen Einrichtungen halten wir ebenfalls Naturgruppen, in Anlehnung an die Waldpädagogik, vor. Im Kindergartenjahr 2025 / 2026 stehen für die Ableistung einer (PIA) Praxisintegrierten Ausbildung als Kinderpflegerin / Kinderpfleger freie Plätze zur Verfügung. Die Ausbildung beinhaltet einen praktischen Teil, den Sie in einer unserer Kindertagesstätten absolvieren. Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt z.B. am Berufsbildungszentrum Grevenbroich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sich eigenständig an einer Fachschule um einen Schulplatz, der Voraussetzung für die Einstellung ist, bewerben müssen. Einstellungsvoraussetzung für die P.I.A.-Ausbildung ist mindestens ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder ein gleichwertiger Abschluss. Die Ausbildungsvergütung beträgt zurzeit:

  1. Ausbildungsjahr 1.206,62 € (brutto)
  2. Ausbildungsjahr 1.261,86 € (brutto)

(PIA) „Praxisintegrierten Ausbildung“ als Kinderpflegerin/ Kinderpfleger (w/m/d) 2025

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nteressentinnen / Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 10.01.2025 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Rommerskirchen

– Personalamt –

Bahnstr. 51

41569 Rommerskirchen

Oder nutzen Sie die elektronische Bewerbungsmöglichkeit und senden Sie Ihre Unterlagen an „Personalamt@rommerskirchen.de“.

Auf den Versand von Eingangsbestätigungen wird verzichtet.

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Gemeinde Rommerskirchen erstattet keine Bewerbungskosten.