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Ausbildung Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) 2025

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Rommerskirchen bietet im Jahr 2025 für folgenden Beruf einen

Ausbildungsplatz an:

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d)

Beginn:                          01.09.2025

Dauer:                            3 Jahre

Bewerbungsfrist:          10.01.2025

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Mindestens Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss Typ A
  • Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung
  • Gute Deutschkenntnisse und Allgemeinbildung
  • Teamfähigkeit und Engagement
  • Zuverlässigkeit und bürgerfreundliche Kommunikationsfähigkeit

Ausbildungsinhalte und Verlauf:

Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Ausbildung.

Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Ämtern der Gemeindeverwaltung statt. Der theoretische Unterricht findet während der praktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchentlich im Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf und während der Blockunterrichtszeit im Max-Weber-Berufskolleg, Kaufmännische Schule der Stadt Düsseldorf, statt.

Vergütung in der Ausbildung (Stand 2024):

  1. Ausbildungsjahr 1.218,26 € (brutto)
  2. Ausbildungsjahr 1.268,20 € (brutto)
  3. Ausbildungsjahr 1.314,02 € (brutto)

Sonstige Zahlungen:

  • Jahressonderzahlung (90 % des monatlichen Brutto-Einkommens)

Ausbildung Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) 2025

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Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an

Gemeinde Rommerskirchen

– Personalamt –

Bahnstr. 51

41569 Rommerskirchen

oder nutzen Sie die elektronische Bewerbungsmöglichkeit und senden Sie Ihre Unterlagen an „Personalamt@rommerskirchen.de“.

Auf den Versand von Eingangsbestätigungen wird verzichtet.

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen zurück gesendet werden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Die Gemeinde Rommerskirchen erstattet keine Bewerbungskosten.